Schon
gewusst?
Immer gut informiert: Unsere FAQ-Sektion bietet Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Antragsteller:innen
Ja, es werden auch Ökostromanlagen gefördert, die den gesamten erzeugten Ökostrom in das öffentliche Netz einspeisen.
Die nutzbare Kapazität (Nettokapazität) wird als Maß für die Berechnung der Förderhöhe herangezogen. Diese sollte, ebenso wie die Gesamtkapazität (Bruttokapazität), aus dem Datenblatt des Herstellers ersichtlich sein.
Ja, es werden auch Ökostromanlagen gefördert, die den gesamten erzeugten Ökostrom in das öffentliche Netz einspeisen.
Nein, bei Inanspruchnahme des Investitionszuschusses gemäß § 56 EAG ist der Abnehmer des eingespeisten Stroms frei wählbar.
Ist eine Einspeisung des erzeugten Stroms bei der OeMAG gewünscht, kann für Anlagen unter 500 kWpeak ein Abnahmevertrag zum Marktpreis abgeschlossen werden. In diesem Fall wird die eingespeiste Energie zum Marktpreis gemäß § 41 ÖSG 2012 abzüglich der aliquoten Aufwendungen für Ausgleichsenergie vergütet.
Die Antragsdaten für den Stromspeicher werden zusammen mit den Antragsdaten für die Photovoltaikanlage im EAG-Portal erfasst;
Als Stromspeicher gilt ein stationäres System, das elektrische Energie der Photovoltaikanlage (auf elektrochemischer Basis) in Akkumulatoren aufnehmen und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zur Verfügung stellen kann. Gefördert werden Stromspeicher, die mit einer ans Netz gekoppelten Photovoltaikanlage verbunden sind. Eine Kombination mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen. Förderungen sind nur möglich, wenn die Photovoltaikanlage neu errichtet oder erweitert wird.
Die Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden PV-Anlage sowie die Erweiterung von Speichern werden im Rahmen des Klima- und Energiefonds Speicherprogramms gefördert.
Hybridwechselrichter (Kombination aus Wechselrichter und Stromspeicher) können für den Investitionszuschuss eingereicht werden. Wenn ein Hybridwechselrichter bei gleichzeitiger Errichtung einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers verbaut wird, ist dieser tendenziell dem Projekt „Photovoltaikanlage“ zuzuordnen (die Funktionalität ohne Wechselrichter ist nicht gegeben), sofern die Speicherfunktion nicht in den Wechselrichter integriert ist.
Nein, der Anschluss an das öffentliche Netz oder an das Bahnstromnetz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Förderfähigkeit Ihres Projekts.